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Ja zur Mietrecht-Änderung (Untermiete und Eigenbedarf)

Die Mitte AR unterstützt die Änderung im Mietrecht betreffend Untermiete und Eigenbedarf grossmehrheitlich.

Mit einer Änderung des Obligationenrechts soll eine missbräuchliche Untermiete vermieden werden. Neu sollen Vermieterinnen und Vermieter einer Untervermietung explizit schriftlich zustimmen müssen. Zudem soll ein ausserordentliches Kündigungsrecht gelten, wenn die Voraussetzungen für die Untermiete nicht eingehalten werden. Zudem soll eine Unter-vermietung von mehr als zwei Jahren verweigert werden können. Die Mitte Appenzell Ausserrhoden unterstützt diese Änderung grossmehrheitlich. Es wird begrüsst, dass die Rechtssicherheit in diesem Bereich verbessert und klare Bedingungen geschaffen werden. Als weitere Änderung soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten möglich sein, wenn die Eigentümerschaft einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf geltend machen kann. Auch hier werden klare Voraussetzungen geschaffen, welche die Rechte der Mieter im Grundsatz nicht schmälern. Wer eine Immobilie erwirbt, muss diese auch in absehbarer Frist selber nutzen dürfen. Die Mitglieder der Mitte AR begrüssen die Änderung deshalb mit grosser Mehrheit.

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