Abstimmungsempfehlung für den 24. November 2024
28. Oktober 2024 – Die Mitglieder der Mitte Appenzell Ausserrhoden haben für die Abstimmung vom 24. November 2024 folgende Parolen gefasst: Ja zum STEP Nationalstrassen (Ausbauschritt 2023), Ja zur OR-Änderung betreffend Mietrecht (Untermiete und Kündigung wegen Eigenbedarfs), Ja zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen (KVG-Änderung).
Die Nationalstrassen sollen im Rahmen des Programms zur strategischen Entwicklung schrittweise ausgebaut respektive Engpässe beseitigt werden. Alle vier Jahre entscheidet das Parlament über die Projekte und ihre Priorität. Gegen den Ausbauschritt 2023 wurde das Referendum ergriffen. Über zwei Drittel der Mitglieder der Mitte Appenzell Ausserrhoden sprechen sich nun für die Vorlage aus. Die Nationalstrassen spielen eine wichtige Rolle für die Lebensqualität der Bevölkerung. Sie entlasten Nebenstrassen und sind ein entscheidendes Element im gesamten Verkehrssystem. Da das Appenzellerland von einem Projekt (3. Röhre Rosenbergtunnel und Tunnel Feldli – Zubringer Güterbahnhof) konkret profitieren könnte, ist die Mitte Teil eines bürgerlichen Schulterschlusses. Wird der Ausbauschritt 2023 nicht genehmigt, können die beiden Projekte, welche für das Appenzellerland von zentraler Bedeutung sind – der Liebeggtunnel und die Umfahrung Herisau – abgeschrieben werden. Nur bei einem Ja können sie Teil des nächsten strategischen Entwicklungsprogramms sein. Die Mitte AR empfiehlt daher, die Vorlage anzunehmen.
Mit einer Änderung des Obligationenrechts soll eine missbräuchliche Untermiete vermieden werden. Neu sollen Vermieterinnen und Vermieter einer Untervermietung explizit schriftlich zustimmen müssen. Zudem soll ein ausserordentliches Kündigungsrecht gelten, wenn die Voraussetzungen für die Untermiete nicht eingehalten werden. Zudem soll eine Unter-vermietung von mehr als zwei Jahren verweigert werden können. Die Mitte Appenzell Ausserrhoden unterstützt diese Änderung grossmehrheitlich. Es wird begrüsst, dass die Rechtssicherheit in diesem Bereich verbessert und klare Bedingungen geschaffen werden. Als weitere Änderung soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten möglich sein, wenn die Eigentümerschaft einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf geltend machen kann. Auch hier werden klare Voraussetzungen geschaffen, welche die Rechte der Mieter im Grundsatz nicht schmälern. Wer eine Immobilie erwirbt, muss diese auch in absehbarer Frist selber nutzen dürfen. Die Mitglieder der Mitte AR begrüssen die Änderung deshalb mit grosser Mehrheit.
Heute sind ambulante und stationäre Leistungen im Gesundheitswesen unterschiedlich finanziert. Neu soll für alle Leistungen, das heisst ambulant, stationär oder für Pflege ein einheitlicher Verteilschlüssel gelten. Die einheitliche Finanzierung der Leistungen korrigiert Fehlanreize im Gesundheitssystem und soll auch die Kostenverschiebung zulasten der Prämienzahlenden beenden. Die einheitliche Finanzierung stärkt die Versorgungsqualität, da es sich vermehrt lohnt, ambulant zu behandeln und die Patientinnen und Patienten nicht aus finanziellen Überlegungen an ein Spital zu überweisen. Die Mitte Appenzell Ausserrhoden spricht sich einstimmig für die Vorlage aus. Die Mitglieder sind überzeugt, dass der neue Verteilschlüssel allen zugutekommt.