Medienmitteilung der Fraktion Die Mitte/EVP/GLP – Voranschlag und Steuerfuss 2026
27. November 2025 – Die Fraktion Die Mitte/EVP/GLP stimmt dem Voranschlag und Steuerfuss 2026 mehrheitlich zu. Sie verlangt mit einer Parlamentarischen Initiative, dass der Kantonsrat nicht nur für den Steuerfuss für natürliche Personen, sondern auch für Unternehmenssteuern zuständig ist. Der Verzicht auf individuelle Lohnerhöhungen beim Staatspersonal soll eine einmalige Sparübung bleiben.
Der Aufgaben- und Finanzplan zeigt ein grosses strukturelles Defizit in den nächsten Jahren aufgrund der stark steigenden Gesundheits- und Sozialkosten. Der vorhandene Bilanzüberschuss beträgt rund 150 Millionen Franken. Dennoch muss dem strukturellen Defizit nicht nur mit Entlastungsmassnahmen, die teilweise über den Gesetzesweg nicht so schnell möglich sind, sondern auch mit einer Steuererhöhung begegnet werden. In diesem Sinn stimmt die Mehrheit der Fraktion Die Mitte/EVP/GLP dem Voranschlag und Steuerfuss 2026 gemäss Antrag des Regierungsrates zu. Die Fraktion möchte jedoch vom Regierungsrat wissen, wieviele Mittel aus dem Bilanzüberschuss er als «Mindest-Handlungsspielraum» langfristig behalten will. Dabei gilt zur berücksichtigen, dass der Regierungsrat in der Vernehmlassungsvorlage zum Gemeindefusionsgesetz zweistellige Millionenbeträge für Gemeindefusionen vorsieht.
Sparmassnahmen nicht ganzheitlich ausgerichtet
Die vom Regierungsrat in seiner Kompetenz liegenden Vorschläge für Entlastungen entsprechen nicht alle einer übergeordneten Politik, wonach Sicherheit, Gesundheitsprävention und Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen soll. Dem Verzicht auf individuelle Lohnerhöhungen beim Staatspersonal kann die Fraktion Die Mitte/EVP/GLP als einmalige Sparübung zustimmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch frühere Kantonsratsbeschlüsse der Arbeitgeberbeitrag bei der Pensionskasse erhöht und die Vergünstigungen beim öffentlichen Verkehr für Staatsangestellte beschlossen wurden. In den nächsten Jahren müssen individuelle Lohnerhöhungen wieder möglich sein, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und insbesondere junge Mitarbeitende zu motivieren.
Parlamentarische Initiative für Steuerfussfestsetzung bei Unternehmenssteuern
Die Fraktion Die Mitte/EVP/GLP stört sich daran, dass bei der Beratung des Voranschlags nur der Steuerfuss für die Einkommens- und Vermögenssteuer, nicht aber für die Steuern der Unternehmen beschlossen wird. Über 9 % der jährlich zu entrichtenden Steuern entfallen auf Steuern juristischer Personen. Mit der geltenden Rechtsgrundlage wird dem Kantonsrat dieser Teil des Fiskalertrags entzogen, obschon er gemäss Verfassungsauftrag unter Berücksichtigung des Aufgaben- und Finanzplans über den Steuerfuss entscheiden sollte. Es ist politisch richtig, dass bei einer Steuererhöhung auch die Unternehmen ihren Teil zu einer Verbesserung der finanziellen Situation und an die (höheren) Kosten des Kantonshaushaltes beitragen sollen. Gleichzeitig sollen diese auch von einer Steuersenkung profitieren können, wenn die finanzielle Lage des Kantons wieder eine solche erlaubt, ohne dass dafür gleich eine Gesetzesänderung erfolgen muss. Mit einer parlamentarischen Initiative will die Fraktion Die Mitte/EVP/GLP diesen Missstand so rasch als möglich beheben.