Abstimmungsempfehlung für den 28. November 2021
9. November 2021 – Die Mitglieder der Mitte Appenzell Ausserrhoden haben für die Abstimmung vom 28. November 2021 anlässlich des Partei- Mandatsträgeranlasses am 6. November 2021 folgende Parolen gefasst: Stimmfreigabe zur Pflegeinitiative, Nein zur Justizinitiative und Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes
Der Bund und die Kantone sind zur Sicherung einer medizinischen Grundversorgung inkl. Pflege verpflichtet. Dennoch besteht für eine qualitativ hochstehende und für alle zugängliche Pflege Handlungsbedarf. Die Mitglieder der Mitte Appenzell Ausserrhoden haben sich in einer kontroversen Diskussion intensiv mit der Pflegeinitiative und dem indirekten Gegenvorschlag des Parlaments auseinandergesetzt. Beide Vorlagen haben das Ziel, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Einerseits finden sich in der Initiative gewisse Schwerpunkt, welche im Gegenvorschlag nicht berücksichtigt wurden, andererseits ist es auch fraglich, ob einer Berufsgruppe eine verfassungsrechtliche Sonderstellung eingeräumt und in die Kompetenz der Kantone eingegriffen werden soll. Bei gleich vielen Ja- wie Nein-Stimmen bei ebenso vielen Enthaltungen haben die Mitglieder der Mitte Appenzell Ausserrhoden eine Stimmfreigabe beschlossen.
Die Justizinitiative wird von der Mitte Appenzell Ausserrhoden deutlich abgelehnt. Die Wahl durch das Parlament verschafft den Richterinnen und Richtern des Bundesgerichts eine hohe demokratische Legitimation und es kann auf eine gleichmässige Vertretung geachtet werden. Die gewählten Richter sind bereits heute einzig dem geltenden Recht verpflichtet. Die für das Losverfahren einzusetzende Fachkommission ist ungenügend definiert und nicht transparent, sodass die Nachvollziehbar der Zulassungen bezweifelt werden muss.
Die Mitglieder der Mitte Appenzell Ausserrhoden haben sich einstimmig für die Änderung des Covid-19-Gesetzes ausgesprochen. Das Zertifikat bildet heute die Grundlage für Versammlungen und Veranstaltungen ohne Beschränkungen, wodurch es uns viele unserer Freiheiten zurückbringt. Sofern Bedarf dazu besteht, müssen die Massnahmen zur Bewältigung der Pandemie fortgeführt werden können. Das Gesetz ist noch immer zeitlich begrenzt und sichert auch den Schutz privater Daten. Bei einer Ablehnung wäre der Bundesrat gezwungen, alle Massnahmen wieder für alle Personen anzuwenden. Diesen Rückschritt gilt es dank dem Covid-19-Gesetz zu verhindern. Ein zentraler Pfeiler des Gesetzes bildet auch das Härtefallprogramm für Unternehmen. Dieses erlaubt es dem Bundesrat, finanzielle Unterstützung für Unternehmen zu sprechen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind.