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Abstimmungsempfehlung für den 28. September 2025

6. September 2025 – Die Mitglieder der Mitte Appenzell Ausserrhoden haben für die Abstimmung vom 28. September 2025 folgende Parolen gefasst: Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften und einstimmig Ja zum E-ID-Gesetz. Die kantonale Kinderschutzinitiative wird hingegen sehr deutlich abgelehnt.

Im Rahmen der Reform der Wohneigentumsbesteuerung sind zwei grundlegende Änderungen in Form von der Abschaffung des Eigenmietwertes und von der Ermöglichung der kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften vorgesehen. Die Mitte Appenzell Ausserrhoden begrüsst die Abschaffung des Eigenmietwertes, allerdings wird nur über den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften abgestimmt. Der Wechsel von dem auf einem fiktiven Mietwert basierenden System zu einer realen Steuer wird von den Mitgliedern der Mitte Appenzell Ausserrhoden sehr klar unterstützt. Insbesondere für Pensionierte stellt der Eigenmietwert eine hohe Belastung dar und Personen mit geringem Einkommen können sich aufgrund der Steuerbelastung kaum eine Liegenschaft leisten.

Nachdem die Einführung der E-ID im Jahr 2021 in der Volksabstimmung scheiterte, wurde eine neue Vorlage ausgearbeitet und die Verantwortung des elektronischen Identitätsnachweises liegt nun beim Bund. Die Mitglieder der Mitte Appenzell Ausserrhoden können diesen Wechsel vollumfänglich unterstützen und befürworten die Vorlage nun einstimmig. Es wird begrüsst, dass die Grundlage für eine digitale Transformation geschaffen wird und die Nutzung gleichzeitig freiwillig und kostenlos bleiben soll. Die hohen Anforderungen an den Datenschutz wurden dabei berücksichtigt, wobei die sichere Speicherung der Daten auch beim Betrieb oberste Priorität haben muss.

Zur Abstimmung kommt auch die kantonale Volksinitiative «Kein Zwang gegen Kinder und Jugendliche». Diese zielt darauf ab, den Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Die Erziehungsberechtigten sollen die Freiheit haben, ohne staatlichen Zwang über die Gesundheit ihrer Kinder zu entscheiden. Die Mitte Appenzell Ausserrhoden lehnt die Initiative nahezu einstimmig ab. Sie ist unklar, problematisch und nicht zielführend. Bereits jetzt liegt die Verantwortung der Gesundheit weitgehend bei den Erziehungsberechtigten und teilweise gelten auch nationale Vorgaben hinsichtlich Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, denen das kantonale Recht nicht widersprechen darf.

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