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Die Mitte AR ist vom Vorschlag des Regierungsrates zum Personalgesetz enttäuscht

5. Januar 2022 – Am 2. November 2021 hat der Regierungsrat seinen Entwurf zur Teilrevision 2023 des Personalgesetzes verabschiedet und es wurde die Vernehmlassung eröffnet. Die Mitte Appenzell Ausserrhoden ist von diesem Entwurf enttäuscht. Vor allem die geplanten Anpassungen beim Urlaub für Mutter- und Vaterschaft sowie Betreuungsurlaub entsprechen in keiner Art und Weise dem Personalleitbild, ein fortschrittlicher und familienfreundlicher Arbeitgeber sein zu wollen. 

Die Mitte AR spricht sich grundsätzlich für eine flexible Elternzeit anstelle des starren Vaterschafts- und Mutterschaftsurlaubs aus. Sie ist sich aber bewusst, dass es hierfür eine gesamtschweizerische Lösung braucht. Eine flexible Elternzeit für Angestellte des Kantons wäre nur für Elternpaare möglich, die beide beim Kanton angestellt sind. Dies wiederum würde zu einer komplizierten Lösung führen, welche die anderen Angestellten benachteiligen würde. 

Allerdings könnte der Kanton mit dieser Revision dafür sorgen, dass zumindest kleine, unsachgemässe Unterschiede zwischen Vaterschafts- und Mutterschaftsurlaub aufgehoben werden. Einige der von der Mitte AR beantragten Änderungen sollen in diese Richtung gehen. 

Flexibler Bezug Mutterschaftsurlaub 

Die Mitte AR schlägt beim Mutterschaftsurlaub eine flexiblere Lösung für den Bezug vor. Für die Mitte AR muss der Bezug nicht zwingend zusammenhängend sein. Zumindest einen Teil davon könnte analog zum Vaterschaftsurlaub auch frei innerhalb einer bestimmten Zeit bezogen werden. Die Vorgabe des zusammenhängenden Bezugs ist für die Mutter unnötig einschränkend. Gerade für Mütter in höheren Positionen wäre es vorteilhaft, wenn hier eine gewisse Flexibilität gewährt würde. Dies wäre durchaus im Interesse des Arbeitgebers. 

Vaterschaftsurlaub eine Sparübung? 

Derzeit können Väter fünf Tage Vaterschaftsurlaub beziehen. Der Regierungsrat möchte diesen auf das gesetzliche Minimum von zehn Tagen anpassen. Mit dem Vorschlag der Regierung würde der Kanton gegenüber der heutigen Lösung gar Geld zulasten der Arbeitnehmer einsparen, weil damit der Kanton nur noch während zehn Tagen die 20% des Lohns übernehmen würde. Die restlichen 80% werden durch die EO-Entschädigung gedeckt. Somit muss der Kanton nicht mehr für fünf Tage 100% des Lohnes bezahlen. Zudem stellt der Vorschlag des Regierungsrats eine Verschlechterung der heutigen Regelung dar. Die Übernahme der 20% des Lohnes allein macht den Kanton nicht zu einem fortschrittlichen und kompetitiven Arbeitgeber, sondern stellt höchstens hinteres Mittelfeld dar. Darum schlägt die Mitte AR einen 15-tägigen Vaterschaftsurlaub vor. Dieser ist finanziell tragbar und die darauf zurückführenden Arbeitsausfälle sind verkraftbar. 

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