Ja zur Kantonsverfassung
Die Mitglieder der Mitte AR begrüssen die Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die Schaffung von klaren Strukturen und die Verankerung von zeitgemässen Werten.
Nachdem die Stimmberechtigten am 4. März 2018 eine Totalrevision der Kantonsverfassung befürworteten, haben sie nun am 30. November 2025 die Möglichkeit, darüber abzustimmen. In einem mehrjährigen Prozess haben die Verfassungskommission, der Regierungsrat sowie der Kantonsrat die neue Verfassung ausgearbeitet. Zudem konnte sich die Bevölkerung in einem Vernehmlassungsverfahren und in der Volksdiskussion beteiligen. Die neue Kantonsverfassung bringt eine grosse Zahl von Neuerungen, führt aber Bewährtes auch weiter. Sie ist ein wichtiger Schritt für ein modernes und zukunftsfähiges Appenzell Ausserrhoden. Die Mitglieder der Mitte Appenzell Ausserrhoden begrüssen die Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die Schaffung von klaren Strukturen und die Verankerung von zeitgemässen Werten. Die Kantonsverfassung wird mit zwei Varianten (mit und ohne Ausländerstimmrecht) der Bevölkerung unterbreitet. Einerseits stärkt das Ausländerstimmrecht die demokratische Teilhabe und Integration. Viele ausländische Einwohnerinnen und Einwohner leben seit Jahren im Kanton, zahlen Steuern und engagieren sich gesellschaftlich. Auf der anderen Seite steht auch der Weg der Einbürgerung offen und es gibt Argumente, weshalb das Stimmrecht an die Staatsbürgerschaft gebunden bleiben sollte. Die Mitte Appenzell Ausserrhoden gibt diesbezüglich keine Empfehlung ab und unterstützt deshalb, dass die Stimmberechtigten mit dem Eventualantrag die Möglichkeit haben, bei beiden Varianten die neue Kantonsverfassung anzunehmen.